Unterstützung
- Wohnung reinigen (Küche/Bad/Böden)
- Einkäufe & Besorgungen
- Fensterreinigung (siehe Leistung 3)
Optional:
Mit einem Pflegegrad (1–5) können Entlastungsleistungen nach
§ 45b SGB XI genutzt werden. Wir unterstützen im Haushalt und
rechnen – nach Bewilligung – direkt mit der Pflegekasse ab.
Wir beraten, helfen beim Antrag und starten nach Genehmigung. Abrechnung kann direkt über die Kasse erfolgen.
Für die Durchführung der anerkannten Alltagshilfe nach § 45a SGB XI liegt eine
gültige Qualifikation vor. Das Zertifikat bestätigt die erfolgreiche Absolvierung
der Basisschulung gemäß SächsPflVO mit
40 Unterrichtsstunden.