Leistung 2 – Alltagshilfe über Pflegekasse

Mit einem Pflegegrad (1–5) können Entlastungsleistungen nach
§ 45b SGB XI genutzt werden. Wir unterstützen im Haushalt und
rechnen – nach Bewilligung – direkt mit der Pflegekasse ab.

Unterstützung

  • Wohnung reinigen (Küche/Bad/Böden)
  • Einkäufe & Besorgungen

  • Optional:
  • Fensterreinigung (siehe Leistung 3)

Voraussetzungen

  • Pflegegrad vorhanden
  • Bewilligung der Entlastungsleistungen
  • Leistungsvereinbarung mit uns

Ablauf

Wir beraten, helfen beim Antrag und starten nach Genehmigung. Abrechnung kann direkt über die Kasse erfolgen.

Beratung anfragen

Qualifikation – Nachweis gemäß § 45a SGB XI

Für die Durchführung der anerkannten Alltagshilfe nach § 45a SGB XI liegt eine gültige Qualifikation vor. Das Zertifikat bestätigt die erfolgreiche Absolvierung der Basisschulung gemäß SächsPflVO mit
40 Unterrichtsstunden.

Zertifikat Basisschulung nach § 45a SGB XI
Zertifikat Basisschulung – Alltagshilfe & Entlastungsleistungen